Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
EHI Edelstahl GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Unsere Bedingungen gelten für sämtliche – auch zukünftige – Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge der EHI Edelstahl GmbH & Co. KG.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
2.3 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
2.4 Angaben zu Maßen, Gewichten, Werkstoffen, Oberflächen, Schliffbildern, technischen Eigenschaften und Normen stellen keine garantierten Beschaffenheiten dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Es gelten die vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Verpackungs-, Fracht-, Maut-, Versicherungs- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.3 Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns.
3.4 Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten.
3.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit wesentlich beeinträchtigen, sind wir berechtigt:
* sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen,
* Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen,
* Lieferungen zurückzuhalten,
* vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Lieferung und Lieferzeit
4.1 Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
4.2 Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.3 Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.
4.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, Lieferungen angemessen hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Höherer Gewalt stehen insbesondere gleich:
* Streik,
* Aussperrung,
* Energie- und Rohstoffmangel,
* Betriebsstörungen,
* Maschinenbruch,
* Transportstörungen,
* Cyberangriffe,
* IT-Störungen,
* Ausfälle von Vorlieferanten,
* behördliche Maßnahmen,
* Krieg,
* Sanktionen,
* Pandemien.
4.6 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
5. Versand, Gefahrübergang und Verpackung
5.1 Versandweg und Versandmittel bestimmen wir nach billigem Ermessen.
5.2 Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transporteur auf den Kunden über, auch bei frachtfreier Lieferung.
5.3 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.4 Verpackungen werden gesondert berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
5.5 Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sowie Teillieferungen sind zulässig.
6. Maße, Gewichte, Oberflächen und Toleranzen
6.1 Maßgeblich sind die von uns oder dem Vorlieferanten ermittelten Gewichte.
6.2 Handelsübliche sowie norm- oder fertigungsbedingte Abweichungen hinsichtlich
* Abmessungen,
* Wandstärken,
* Längen,
* Gewichten,
* Oberflächen,
* Schliffbildern,
* Farbnuancen,
* technischen Toleranzen
bleiben vorbehalten.
6.3 Geringfügige optische, fertigungs- oder materialbedingte Abweichungen bei geschliffenen, gebürsteten, polierten oder bearbeiteten Oberflächen stellen keinen Mangel dar.
6.4 Schutzfolien sind unverzüglich nach Lieferung zu entfernen und vor UV-Einstrahlung zu schützen. Spätere Veränderungen stellen keinen Mangel dar.
6.5 Bei kundenspezifischen Zuschnitten, Fixlängen oder Bearbeitungen sind handelsübliche Toleranzen sowie Mehr- oder Minderlieferungen zulässig.
6.6 Technische Eigenschaften ergeben sich ausschließlich aus den vereinbarten Normen, Werkstoffdatenblättern und Abnahmeprüfzeugnissen.
6.7 Die Prüfung der Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck obliegt ausschließlich dem Kunden.
6.8 Eine anwendungstechnische Beratung durch uns erfolgt unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung.
6.9 Abnahmeprüfzeugnisse nach EN 10204, Werkszeugnisse oder Ursprungsnachweise werden nur geliefert, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
7.2 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
7.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware.
7.4 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab.
7.5 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
7.6 Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt:
* die Einziehungsermächtigung zu widerrufen,
* die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen,
* uns die Abnehmer der Vorbehaltsware zu benennen,
* Forderungen direkt einzuziehen.
7.7 Der Kunde hat uns unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren.
7.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern.
7.9 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.10 Der Kunde verpflichtet sich, Eigentumsvorbehalte gegenüber seinen Abnehmern ebenfalls wirksam zu vereinbaren.
7.11 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8. Mängelrügen und Gewährleistung
8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt entsprechend § 377 HGB zu untersuchen.
8.2 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
8.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
8.4 Mit Beginn der Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder Weiterveräußerung gilt die Ware als genehmigt und vertragsgemäß angenommen, soweit der Mangel bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar gewesen wäre.
8.5 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften seine Rechte geltend machen.
8.6 Für deklassiertes Material, Sonderposten oder IIa-Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
8.7 Beanstandete Ware darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgesandt werden.
9. Haftung und Verjährung
9.1 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Vertragsstrafen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:
* Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
* Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz,
* arglistigem Verschweigen von Mängeln.
9.5 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens.
10.2 Wir sind außerdem berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.4 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften. Die gelieferten Waren dürfen nicht unter Verstoß gegen geltende Vorschriften weiterverkauft, exportiert oder verwendet werden.
10.5 E-Mails sowie elektronisch übermittelte Dokumente gelten auch ohne qualifizierte elektronische Signatur als wirksam abgegeben.
Stand: Mai 2026
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Carl-Benz-Straße 39
57299 Burbach
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